Definition
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Unter
Begleitservice
versteht
man eine
von
verschiedenen
Agenturen
oder
selbständigen
Einzelpersonen
angebotene
Dienstleistung,
die
darin
besteht,
sich
gegen
Honorar
zu
verschiedenen
Veranstaltungen,
auf
Reisen,
in
Restaurants
oder
ähnliches
begleiten
zu
lassen.
Bei einer Internetrecherche zu diesem Thema fällt auf, dass offenbar zwei Arten von Begleitservice existieren:
1.
Begleitservice
im
engeren
Sinne,
umfasst
die
reine
Begleitung
2. Begleitservice inklusive sexueller Dienstleistungen
Für
letzteres
wird der
Begriff
„Escort-Service“
verwendet,
im
Gegensatz
zum
reinen
Begleitservice,
der
sexuelle
Dienstleistungen
nicht
mit
einschließt.
Hierzu
siehe
auch
Callgirl
oder
Callboy.
Escort-Agenturen
bieten
beide
Dienstleistungen
an,
während
Begleitagenturen
sexuelle
Dienstleistungen
ausdrücklich
aus
ihren
Angebot
ausnehmen,
was sich
auch in
einem
wesentlich
niedrigeren
Preis
für die
Dienstleistung
niederschlägt.
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steht
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Author
Lyzzy
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